Deine ersten Schritte in Richtung Steuererklärung

Tipps für einen erfolgreichen Start

Zusammengefasst: Sobald du eigenes Einkommen beziehst, musst du – unter Beachtung bestimmter Freibeträge – eine Steuererklärung abgeben. Es ist auch möglich, dass das Finanzamt explizit eine Steuererklärung von dir verlangt, unabhängig von deiner Situation. Die übliche Frist für die Abgabe der Steuererklärung endet in den ersten sieben Monaten des Folgejahres.

Inhaltsverzeichnis

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich kann jeder freiwillig eine Steuererklärung einreichen (zum Beispiel, wenn du Rückerstattungen für getätigte Ausgaben im Rahmen eines Studiums erwartest). Verpflichtend ist die Abgabe, wenn du selbstständig tätig bist, eine Photovoltaikanlage betreibst, mehrere Minijobs gleichzeitig ausübst und dein jährliches Einkommen über dem Freibetrag (aktuell: EUR 12.250 für Singles) liegt. Des Weiteren bist du zur Abgabe verpflichtet, wenn du Lohnersatzleistungen (z.B. Kurzarbeitergeld) über EUR 410 im Jahr beziehst. Wenn du verheiratet bist, kann die Steuerklasse deines Ehepartners dich ebenfalls zur Abgabe einer Erklärung verpflichten. Kapitalerträge, die nicht mit der Abgeltungssteuer abgegolten wurden (z.B. Zinsen auf Auslandskonten), sowie nicht versteuerte Einkünfte aus anderen Quellen (Mieten, Renten) über dem Freibetrag von EUR 410 hinaus, verpflichten ebenfalls zur Abgabe einer Steuererklärung.

Abgabefristen

Die übliche Frist für die Abgabe deiner Steuererklärung endet am 31. Juli des Folgejahres. Fällt der 31. auf einen Sonntag, gilt der nächste Werktag als Fristende. Sollte die Frist nicht ausreichen, kannst du formlos eine Verlängerung beantragen. Falls du für die Steuererklärung einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein beauftragst, verlängert sich die Standardfrist auf Ende Februar des übernächsten Jahres. Für freiwillige Steuererklärungen hast du übrigens vier Jahre nach dem betreffenden Steuerjahr Zeit.

Was kann steuerlich abgesetzt werden?

Ausgaben, die steuermindernd geltend gemacht werden können, sind hauptsächlich die Werbungskosten. Alle Ausgaben, die in Verbindung mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen, können hier angegeben werden, zum Beispiel die Fahrtkosten zur Arbeitsstelle oder Weiterbildungskosten.

Darüber hinaus kannst du unter dem Punkt “Sonderausgaben” weitere (private) Ausgaben steuermindernd absetzen. Das Finanzamt akzeptiert in der Regel unter anderem die Krankenversicherungsbeiträge, Spenden, Rentenversicherungsbeiträge, Unterhaltszahlungen sowie Kitagebühren und Ausgaben für das Erststudium.


Des Weiteren können unter dem Punkt “Außergewöhnliche Belastungen” im Einzelfall Ausgaben, beispielsweise im Rahmen der Pflege eines nahen Angehörigen, geltend gemacht werden. Auch Katastrophenschäden (z.B. die notdürftige Reparatur des Daches nach einem Sturm) oder Krankheitskosten (z.B. eine Beinprothese) fallen unter diesen Punkt und können die Steuerlast senken.


Zuletzt können unter dem Punkt “Steuerermäßigungen” bestimmte Dienstleistungen ebenfalls steuermindernd geltend gemacht werden (z.B. die Modernisierung der Heizungsanlage).

Wichtige Informationen

Erforderliche Dokumente

Für deine erste Steuererklärung benötigst du mindestens deine Steuer-ID. Solltest du diese nicht mehr finden, kannst du dich einfach beim für dich zuständigen Finanzamt melden. Als Arbeitnehmer benötigst du deine Jahreslohnsteuerbescheinigung oder alle monatlichen Lohnbescheinigungen des betreffenden Jahres. Wenn du selbstständig tätig bist, musst du möglicherweise eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen (alle deine Einnahmen und Ausgaben dokumentiert) oder eine Bilanz vorlegen (in der Regel erfolgt dies über einen Steuerberater).

Wenn du Ausgaben steuermindernd angeben möchtest, solltest du natürlich alle entsprechenden Nachweise (z.B. Krankenhausrechnungen und Quittungen) grundsätzlich zur Hand haben. Wichtig: Diese musst du nicht mit der Steuererklärung einreichen. Jedoch kann das Finanzamt verlangen, dass du die entsprechenden Nachweise vorlegst. Außerdem bist du verpflichtet, die Nachweise mindestens fünf Jahre (bei Selbstständigen: zehn Jahre) aufzubewahren und gegebenenfalls vorzulegen.
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