Bevor Sie eine Versicherung kündigen, sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Die genauen Voraussetzungen hierfür finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Lesen Sie das Kleingedruckte sorgfältig durch und prüfen Sie auch die Produktinformationsblätter, in denen die Bedingungen zur Beendigung der Versicherung festgelegt sind. Diese Unterlagen wurden Ihnen bei Vertragsabschluss ausgehändigt. Sollten Sie diese nicht mehr besitzen, können Sie sie auch nachträglich beim Versicherer anfordern. Wenn Sie Ihre Versicherung kündigen möchten, bevor es zu einer automatischen Vertragsverlängerung kommt, müssen Sie keinen Grund für die Kündigung angeben. In diesem Fall machen Sie von der sogenannten “ordentlichen Kündigung” Gebrauch.
Es gibt auch besondere Kündigungsrechte, die in bestimmten Sonderfällen greifen. Zum Beispiel, wenn die Prämien erhöht werden, Sie also mehr zahlen müssen, ohne dass die Leistungen erhöht werden. Das Gleiche gilt, wenn Ihre Prämie zwar unverändert bleibt, die Leistungen jedoch gekürzt werden. Dann haben Sie die Möglichkeit, von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Wenn Sie Ihr Fahrzeug verkaufen und abmelden, wird die Versicherung automatisch gekündigt. Wenn Sie umziehen, haben Sie möglicherweise auch die Möglichkeit, von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie mit Ihrem Partner zusammenziehen. Dann können Sie die jüngere Versicherung kündigen.
In der Regel können Sie Ihre Verträge mit Ablauf des Versicherungsjahres kündigen, da sich die meisten Policen automatisch um weitere 12 Monate verlängern. Dabei muss das Versicherungsjahr nicht zwangsläufig mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Das bedeutet, dass der 31. Dezember nicht zwangsläufig Ihr Stichtag für die Kündigung sein muss. Hier ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses relevant. Wenn Sie das Datum nicht mehr wissen, finden Sie es in Ihrem Versicherungsschein. Bei den meisten Versicherern gilt zum Ende eines Vertragsjahres eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Wenn Ihr Vertrag beispielsweise im Oktober endet und Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist einhalten müssen, bedeutet das, dass Ihr Kündigungsschreiben spätestens im Juli beim Versicherer eingehen muss.
Bei einer ordentlichen Kündigung müssen Sie keinen besonderen Grund für die Beendigung des Vertrags angeben. Ein einfaches Kündigungsschreiben ist ausreichend. Wenn Sie nicht wissen, wie Sie die Kündigung formulieren sollen, finden Sie nachfolgend ein Beispiel:
“Mit diesem Schreiben kündige ich meinen Vertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte übermitteln Sie mir die Bestätigung meiner Kündigung.”
Es ist auch wichtig, dass Sie im Kündigungsschreiben Ihre persönlichen Daten angeben. Andernfalls hat der Versicherer keine Möglichkeit, Sie zu identifizieren. Im Idealfall nennen Sie Ihre Versicherungs- oder Vertragsnummer. Kündigungen sind in schriftlicher Form per Brief, Fax oder E-Mail möglich. Wenn Sie kurz vor Ablauf der Frist kündigen, ist es ratsam, den Brief per Einschreiben zu versenden. Auch ein Fax mit qualifiziertem Sendebericht bietet sich an.
Wenn Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten hat, verlängert sich Ihre Police automatisch um weitere 12 Monate, wenn Sie nicht vorher kündigen. Handelt es sich um einen Vertrag über mehrere Jahre (zum Beispiel 10 Jahre), haben Sie bereits ab Ende des dritten Jahres die Möglichkeit, den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zu beenden.
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